Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Orbit“
John & John Industry Solutions GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB regeln Abschluss, Inhalt und Durchführung aller Verträge zwischen der John & John Industry Solutions GmbH ("Anbieter") und ihren gewerblichen Kunden ("Kunde") über die entgeltliche Bereitstellung und Nutzung des webbasierten Logistics Operating Systems "Orbit" ("Software") im Software-as-a-Service-Modell (SaaS).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Anbieter ein vom Kunden abgegebenes Bestellangebot in Textform annimmt oder die Leistung konkludent erbringt.
(2) Der Kunde sichert zu, dass die bei Vertragsabschluss gemachten Angaben vollständig und korrekt sind und wird Änderungen unverzüglich mitteilen.
§ 3 Leistungen des Anbieters
(1) Der Anbieter betreibt die Software in der jeweils aktuellen Version auf Servern eines professionellen Rechenzentrums oder eines beauftragten Dienstleisters und stellt sie dem Kunden am Routerausgang des Rechenzentrums ("Übergabepunkt") zur Nutzung über das Internet bereit.
(2) Umfang, Module und Pakete der gebuchten Leistungsvariante ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
(3) Der Anbieter stellt die erforderliche Rechenleistung, Speicher- und Datenverarbeitungskapazität sowie verschlüsselte Datensicherungen bereit (inkrementell mind. alle 2 Stunden, tägliches Vollbackup, Aufbewahrung: 90 Tage). Ein Wiederherstellungstest erfolgt mindestens jährlich.
(4) Die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem Übergabepunkt ist nicht Leistungsbestandteil.
(5) Der Anbieter ist berechtigt, Software und Infrastruktur weiterzuentwickeln, sofern die vereinbarte Leistung dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 4 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares, nicht ausschließliches Nutzungsrecht zur Verwendung der Software über Browser oder (sofern bereitgestellt) App für eigene betriebliche Zwecke.
(2) Eine Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. § 354a HGB bleibt unberührt.
§ 5 Verfügbarkeit, Wartung und Support
(1) Der Anbieter strebt eine jährliche durchschnittliche Verfügbarkeit von 99,5 % an. Ausgenommen sind geplante Wartungsfenster sowie außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegende Störungen.
(2) Wartungen erfolgen nach Möglichkeit außerhalb der Kernbetriebszeiten und werden – sofern planbar – mindestens 24 Stunden im Voraus angekündigt.
(3) Supportfälle bestehen bei Nichterfüllung der vertraglich vereinbarten Funktionalität. Supportanfragen erfolgen ausschließlich über das bereitgestellte Ticketsystem. Reaktions- und Lösungszeiten richten sich nach dem gesonderten Service-Level-Agreement (SLA).
§ 6 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ergibt sich aus den gebuchten Paketen/Modulen gemäß Preisliste oder individueller Vereinbarung und ist monatlich im Voraus zahlbar.
(2) Zahlungen sind spätestens 14 Kalendertage nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.
(3) Preisanpassungen sind zum Ende eines Vertragsturnus (§ 12) zulässig und müssen mindestens sechs Wochen im Voraus in Textform angekündigt werden.
§ 7 Pflichten und Verantwortlichkeiten des Kunden
(1) Der Kunde gewährleistet eine angemessene Datensicherung durch regelmäßigen Export oder lokale Sicherung.
(2) Der Kunde ist allein verantwortlich für alle Inhalte und Daten, die er oder seine Nutzer in der Software verarbeiten. Rechtswidrige Inhalte dürfen nicht hinterlegt werden.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln; der Kunde haftet für alle Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten.
(4) Funktionsstörungen sind unverzüglich mit möglichst detaillierter Beschreibung zu melden.
§ 8 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO, sofern er personenbezogene Daten über die Software verarbeitet. Der Anbieter agiert als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DS-GVO.
(2) Die Parteien schließen zu diesem Zweck die "Auftragsverarbeitungsvereinbarung Orbit" (AVV), die dieser AGB als Anlage 1 beigefügt ist.
(3) Der Anbieter trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten und informiert unverzüglich über etwaige Datenschutzverletzungen.
§ 9 Gewährleistung
(1) Es gelten die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB), jedoch mit Ausschluss von § 536a Abs. 2 (Selbstvornahme) und der verschuldensunabhängigen Haftung gemäß § 536a Abs. 1 BGB.
(2) Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn Funktionsbeeinträchtigungen durch kundenseitige Systemumgebungen verursacht werden.
§ 10 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt und beträgt maximal 100 % der im jeweiligen Vertragsjahr gezahlten Nettovergütung.
(3) Darüber hinaus ist die Haftung ausgeschlossen.
(4) Bei Schäden infolge Datenverlustes haftet der Anbieter nicht, wenn der Kunde durch ordnungsgemäße Sicherung den Schaden hätte verhindern können.
§ 11 Geistiges Eigentum / Freistellung
(1) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidriger Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.
§ 12 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Soweit nicht anders vereinbart, gilt eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten („Vertragsturnus“). Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 24 Monate, sofern keine Kündigung mindestens zwei Monate vor Ablauf erfolgt.
(2) Eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Zahlungen trotz Mahnung über zwei Monate im Rückstand ist.
(3) Nach Vertragsende werden Kundendaten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Auf Wunsch wird vorab ein gängiger Datenexport zur Verfügung gestellt.
§ 13 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, für die Vertragslaufzeit sowie fünf Jahre darüber hinaus geheim zu halten.
§ 14 Subunternehmer und Drittanbieter
(1) Der Anbieter darf Subunternehmer („weitere Auftragsverarbeiter“) einsetzen, sofern ein den DS-GVO-Anforderungen entsprechender Vertrag besteht und der Kunde informiert wurde. Zustimmung gilt für die in der AVV gelisteten Dienstleister als erteilt.
(2) Beabsichtigte Änderungen oder Ersetzungen von Subunternehmern werden in Textform angekündigt. Der Kunde kann aus datenschutzrechtlichem Grund binnen 14 Tagen widersprechen.
§ 15 Fair Use Limits
(1) Zur Sicherstellung der Systemstabilität und eines ausgewogenen Ressourcenverbrauchs gelten für die Nutzung der Software Fair-Use-Limits.
(2) Derzeit ist die Nutzung auf maximal 500.000 API- und Webhook-Vorgänge pro Vertragsmonat begrenzt. Ein „Vorgang“ umfasst jeden einzelnen erfolgreichen oder fehlgeschlagenen Request bzw. jedes einzelne Event, das an oder von der Software gesendet wird.
(3) Überschreitungen des Limits werden gemeinsam mit dem Kunden besprochen. Der Anbieter kann dabei eine Anpassung des gebuchten Pakets oder eine zusätzliche Vergütung vorschlagen, um eine faire Nutzung sicherzustellen.
(4) Der Anbieter behält sich vor, Fair-Use-Limits künftig an den technischen Fortschritt oder die marktüblichen Bedingungen anzupassen. Änderungen werden gemäß § 17 dieser AGB angekündigt.
§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 17 Schriftform / Änderung dieser AGB
(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung der Schriftformklausel.
(2) Der Anbieter darf diese AGB anpassen, wenn gesetzliche oder technische Änderungen dies erforderlich machen und die Anpassung den Kunden nicht schlechter stellt. Der Anbieter informiert mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen, gilt die Änderung als genehmigt. Darauf wird ausdrücklich hingewiesen.
Hamburg, den 16. Mai 2025
John & John Industry Solutions GmbH


